Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Geltungsbereich

  • Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Auftragsverhältnisse und damit in Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte zwischen der mw-event und ihren Vertragspartnern, die Sach- und Dienstleistungen von der mw-event in Anspruch nehmen. Sie gelten mithin für Verkauf, Vermietung und Veranstaltungsdurchführung.
  • Die Begriffe „Auftrag, Auftraggeber und Auftragnehmer“ sind im kaufmännischen Sinn zu verstehen. „Auftrag“ bezeichnet das Vertragsverhältnis ohne Rücksicht auf den jeweiligen Vertragstyp, „Auftraggeber“ denjenigen, der die Hauptleistung zu erhalten und die Vergütung zu zahlen hat, „Auftragnehmer“ denjenigen, der die Hauptleistung schuldet.
  • Der Auftragserteilung liegt die Abgabe eines Angebotes durch den Auftragnehmer zugrunde. Die Angebote der mw-event sind grundsätzlich freibleibend.
  • Nur schriftlich erteilte Aufträge oder Auftragsänderungen sind verbindlich. Eine Übermittlung per Telefax oder E-Mail steht dem gleich.
  • Der Auftrag oder die Auftragsänderung ist dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Bei Übermittlung per Telefax oder E-Mail ist das Original der mw-event unverzüglich auf dem Postweg zuzustellen.
  • Abweichende Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern haben nur Gültigkeit, soweit die mw-event sie schriftlich anerkennt.

Angebot und Abschluss

  • Sämtliche Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind für mw-event unverbindlich.
  • Die Weitergabe von mw-event Angeboten an Dritte ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung von mw-event erlaubt.
  • Alle Preisangaben pro Teilnehmer sowie Preisangaben für alle sonstigen Lieferungen und Leistungen werden auf Basis von Tarifunterlagen und Preisangaben der Leistungsträger erstellt. Für die Richtigkeit der Angaben kann keine Gewähr übernommen werden.
  • Alle Kalkulationen unterliegen den im Angebot genannten Mindestteilnehmerzahlen. Abweichungen von einer Mindestteilnehmerzahl erfordern eine neue Kalkulation und berechtigen mw-event zur Anpassung des Budgets auf die tatsächliche Teilnehmerzahl. Erhebliche Budgetabweichungen, die aufgrund von Mehr- oder Minderbeteiligungen entstehen, sind dem Kunden unaufgefordert schriftlich von mw-event mitzuteilen, wenn der Zeitraum zwischen Feststellung der Teilnehmerdifferenz und Veranstaltungsbeginn eine Überarbeitung des Budgets nach billigem Ermessen zulässt. Diese Überarbeitung kann andererseits auch im Rahmen der Endabrechnung erfolgen, sofern kurzfristig die geplante Teilnehmerzahl von der zu Veranstaltungsbeginn feststehenden Teilnehmerzahl abweicht.
  • Für die Konzeptionen von Veranstaltungsprogrammen oder sonstigen Leistungen, die im Rahmen einer Ausschreibung von mw-event auf schriftliche Aufforderung vom Kunden hin angefertigt werden, berechnet mw-event ein Honorar von 2% des vorgegebenen Budgets, mindestens jedoch EUR 500,00. Ist ein Budget nicht vorgegeben, gilt der angebotene Auftragswert als Bezugsgröße. Das Konzeptionshonorar ist fällig bei Mitteilung der Absage, es entfällt bei Auftragserteilung.
  • Nebenabreden und Änderungen zu bestehenden Verträgen bedürfen der schriftlichen Bestätigung beider Seiten.
  • Der Kunde ist an seine Bestellung vier Wochen gebunden. Der Vertrag gilt als rechtskräftig abgeschlossen, wenn mw-event die Annahme der Bestellung innerhalb der Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung oder Leistung ausgeführt ist. mw-event ist jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich mitzuteilen.
  • Behördliche oder sonstige zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Genehmigungen sind vom Besteller zu beschaffen und mw-event zur Verfügung zu stellen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  • mw-event ist nicht verpflichtet, den Aufbauort vor Durchführung des Vertrages auf seine Eignung zu überprüfen. mw-event schuldet daher die Erbringung der Leistung bei einem üblichen Aufbauort ohne Erschwernisse. Der Besteller hat die Eignung des Aufbauorts für von mw-event aufzustellende, zu errichtende oder aufzubauende Materialien sicherzustellen. Verzögert sich der Aufbau durch nicht von mw-event zu vertretende Umstände, so hat der Besteller die dadurch entstandenen Mehrkosten (z.B. Wartezeiten, zusätzlich erforderliche Reisen des Personals etc.) zu tragen.

Lieferfristen, Höhere Gewalt, Stornierung

  • Lieferzeiten und Liefertermine verlängern sich unbeschadet der Rechte der mw-event aus Verzug des Auftraggebers um den Zeitraum, um den der Auftraggeber mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag der mw-event gegenüber in Verzug ist.
  • Sollte eine Lieferverzögerung aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt eintreten, ist die mw-event berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei der mw-event, dem Lieferwerk oder einem Unterlieferanten eintreten.
  • Tritt der Auftraggeber, gleich aus welchem Grund, vom Mietvertrag zurück, kann die mw-event ohne Nachweis eines Schadens Stornierungskosten in nachfolgender Höhe des Auftragswertes (AW) fordern:
    bis 30 Tage vor Mietbeginn 30 % des AW
    bis 14 Tage vor Mietbeginn 40 % des AW
    bis 8 Tage vor Mietbeginn 80 % des AW
    bis 5 Tage vor Mietbeginn 100 % des AW
    Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

Preise, Fälligkeit, Verzug

  • Sofern nicht für bestimmte Leistungen abweichende Preise vereinbart worden sind, gelten für die Überlassung der Mietgegenstände die Preise der jeweils bei Vertragabschluss gültigen Preisliste bzw. das Angebot welches der Kunde schriftlich bestätigt hat. Alle Preise in den Mietpreislisten der mw-event sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  • Zusätzliche Dienstleistungen, insbesondere die Anlieferung, die Montage und die Betreuung durch Fachpersonal erfolgt gegen Entgelt gemäß den jeweils gültigen Verrechungssätzen der mw-event.
  • Die Zahlungsansprüche sind mit erfolgter Lieferung, Leistung oder mit Bereitstellung der Ware ohne Abzug fällig. Sofern keine besonderen Vereinbarungen getroffen sind, erfolgt der Versand gegen Nachnahme ohne Skontoabzug.
  • Die mw-event behält sich vor, Vorauszahlungen von dem Auftraggeber zu verlangen. Hierüber ist eine gesonderte, schriftliche Vereinbarung zu treffen.
  • Eine Aufrechnung des Auftraggebers ist nur mit unbestrittenen Gegenansprüchen statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als es auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  • Eingehende Zahlungen werden auf offene Verbindlichkeiten des Auftraggebers von der mw-event nach Wahl verrechnet. Solange Zahlungsrückstände vorhanden sind dürfen Skontoabzüge nicht vorgenommen werden.
  • Kommt der Auftraggeber mit Zahlung in Verzug, ist die mw-event berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
  • Die mw-event ist berechtigt, Zinsen in Höhe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

Mietzeit

  • Die Vermietung von Geräten erfolgt Tageweise, wobei die Vermietung über Feiertage und Wochenenden (Samstag bis Montag) als ein Miettag berechnet werden. Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag der Abholung der Mietgegenstände aus den Lagern der mw-event (Mietbeginn) und endet mit dem vereinbarten Tag der Rückgabe der Mietgegenstände in den Lagern der mw-event (Mietende). Dies gilt gleichermaßen, wenn die Firma mw-event sich dem Kunden gegenüber zum Transport der Mietgegenstände verpflichtet hat. Werden Geräte über die vereinbarte Zeit hinaus in Anspruch genommen, wird jeder angebrochene Tag als voller Miettag berechnet. Sofern dem Vermieter durch die nicht rechtzeitige Rückgabe der Geräte Ausfälle und / oder Kosten entstehen, werden diese dem Mieter zusätzlich in Rechnung gestellt. Sollten Geräte länger als vereinbart benötigt werden hat der Kunde das Unternehmen mw-event unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände vollständig, in sauberem, einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. Die mw-event behält sich die eingehende Prüfung der zurückgegebenen Mietgegenstände vor. Die rügelose Entgegennahme gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der zurückgegebenen Mietgegenstände.

Gebrauch der Mietsache

  • Der Mieter hat die Mietsache schonend zu behandeln. Eventuelle Hinweise von mw-event in Bezug auf die Mietsache sind vom Mieter zu beachten. Die Mietsache darf nur von Fachpersonal aufgebaut und bedient werden.
  • Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Beschädigung oder Verlust (insbesondere vor Witterungseinflüssen und Diebstahl) zu schützen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
  • Zeigt sich im Laufe der Miete ein Mangel der gemieteten Sache, so hat der Mieter unverzüglich mw-event hiervon in Kenntnis zu setzen.

Versicherung

  • Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Kunde verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Diebstahl, Zerstörung, Beschädigung und zufälligen Untergang zu versichern. Der Versicherungsschutz hat die Zeit von Mietbeginn bis Mietende abzudecken. Auf Verlangen ist der mw-event der Versicherungsnachweis auszuhändigen.
  • Der Kunde tritt bereits jetzt künftige Ansprüche gegen das Versicherungsunternehmen aus dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag sicherungshalber an die mw-event ab. Die mw-event nimmt die Abtretung an.
  • Bei Vorliegen eines Schadensfalles hat der Kunde diesen unverzüglich der Versicherungsgesellschaft zu melden und diese anzuweisen, Zahlungen nur an die mw-event zu leisten. Der Kunde hat die Schadensabwicklung nach Kräften zu unterstützen, insbesondere der mw-event und der Versicherungsgesellschaft sämtliche zur Schadensbearbeitung notwendigen Dokumente auszuhändigen.

Kaution

  • mw-event ist berechtigt, vor Überlassung der Mietsache eine Barkaution in Höhe von 30% des sich aus dem Mietvertrag ergebenden voraussichtlichen Mietzinses vom Mieter zu verlangen, die Zug-um-Zug gegen Überlassung der Mietsache auszuhändigen ist. Die Barkaution ist von mw-event nicht zu verzinsen. Die Barkaution ist von mw-event nicht getrennt vom eigenen Vermögen anzulegen

Untervermietung

  • Eine Untervermietung der Mietsache ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Vermieter zulässig. Sollte nichts gegenteiliges schriftlich vereinbart sein, hat der Mieter die Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden. Der Mieter ermöglicht dem Vermieter die jederzeitige Überprüfung der Mietsache.

Haftung des Mieters

  • Der Mieter haftet gegenüber der mw-event für Schäden an der Mietsache, die während der Mietzeit an der Mietsache und Zubehör durch ihn oder Dritte entstehen. Den Schaden des zufälligen Untergangs sowie einer zufälligen Beschädigung trägt der Mieter. Im Falle des Totalschadens hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert der Mietsache zu ersetzen. Dies gilt unabhängig davon, ob er den Totalschaden zu vertreten hat oder nicht.

Eigentumsvorbehalt

  • mw-event behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von mw-event in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Die Waren dürfen nur im ordentlichen Geschäftsgang veräußert, nicht aber verpfändet oder zur Selbstsicherung übereignet werden. Pfändungen seitens anderer Gläubiger sind mw-event unverzüglich mitzuteilen.

Haftung von mw-event

  • mw-event haftet uneingeschränkt, wenn der Schaden auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch mw-event oder deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter beruht, durch ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von mw-event oder deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter verursacht wurde, mw-event eine Garantie übernommen hat.
  • Im Fall der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), ist die Haftung der mw-event der Höhe nach auf den typischerweise bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  • Im Übrigen ist die Haftung von mw-event ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht, soweit mw-event einen Mangel arglistig verschwiegen oder ausnahmsweise eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie oder ein Beschaffungsrisiko übernommen hat.

Schlußbestimmungen

  • Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der mw-event und ihren Auftraggebern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Die Vertrags- und Verhandlungssprache ist Deutsch.
  • Gerichtsstand für alle sich aus dem Auftragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand der mw-event.
  • Sollte eine Bestimmung in den vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem beiderseitigen Parteiwillen am nächsten kommt.
  • Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform.

Stand: 20160715